Terms & conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung „Bunte Kuh“
Diese Gastaufnahmebedingungen regeln die Buchung und den Aufenthalt in der Ferienwohnung „Bunte Kuh“ auf Borkum. Ergänzend gelten die Buchungsbestätigung und die vor Vertragsschluss bereitgestellte Hausordnung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die zeitlich begrenzte Überlassung der Ferienwohnung „Bunte Kuh“ zu Urlaubszwecken sowie für damit verbundene, ausdrücklich vereinbarte Leistungen.
(2) Anbieter und Vermieter sind:
Uwe Stomberg und Nicole Wenning
Johann-Calvin-Straße 6
26757 Borkum
(3) Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
(4) Erfolgt eine Buchung über ein Vermittlungsportal, gelten zusätzlich die dort vor Vertragsschluss angezeigten Bedingungen. Abweichende, wirksam vereinbarte Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen des jeweiligen Portals gehen den entsprechenden Regelungen dieser Bedingungen vor.
(5) Die Untervermietung, Weitervermietung oder Überlassung der Ferienwohnung an nicht in der Buchung angegebene Personen sowie ihre Nutzung für Veranstaltungen, gewerbliche Tätigkeiten oder andere als vereinbarte Urlaubszwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieter in Textform.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsbestätigung
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn die Buchung durch die Vermieter, durch das von ihnen eingesetzte Buchungssystem oder durch ein beauftragtes Vermittlungsportal verbindlich bestätigt wird.
(2) Vertragspartner sind die Vermieter und die in der Buchungsbestätigung als buchende Person bezeichnete Person.
(3) Bucht eine Person erkennbar im Namen und mit Vollmacht eines Dritten, wird der benannte Dritte Vertragspartner. Eine persönliche Haftung der buchenden Person entsteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
(4) Der Gast soll die Buchungsbestätigung insbesondere hinsichtlich Reisedaten, Personenzahl, Preis und gebuchter Leistungen prüfen und erkennbare Fehler zeitnah mitteilen. Das Schweigen auf eine von der Anfrage abweichende Bestätigung gilt nicht automatisch als Zustimmung zu einer Vertragsänderung.
§ 3 Leistungen, Preise und Belegung
(1) Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der bei der Buchung angezeigten Leistungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung und den wirksam einbezogenen Vereinbarungen.
(2) Die Vermieter stellen die gebuchte Ferienwohnung für den vereinbarten Zeitraum und mit den ausdrücklich zugesagten Ausstattungsmerkmalen bereit.
(3) Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis sowie die von ihm zusätzlich bestellten Leistungen zu bezahlen. Zwingende öffentliche Abgaben können gesondert erhoben werden, wenn dies bei der Buchung entsprechend ausgewiesen wird.
(4) Die ausgewiesenen Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Gästebeitrag der Stadt Borkum wird gesondert ausgewiesen, sofern er nicht ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten ist.
(5) Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl und keinesfalls mit mehr als fünf Personen belegt werden.
(6) Eine Änderung der Personenzahl ist vor der Anreise mitzuteilen und bedarf der Zustimmung der Vermieter. Soweit für die geänderte Belegung ein anderer regulärer Preis gilt, wird dieser vor der Zustimmung mitgeteilt und vereinbart.
(7) Nicht angemeldete Personen dürfen nicht dauerhaft in der Ferienwohnung übernachten. Die gesetzlichen Rechte der Vermieter bei einer unzulässigen Überbelegung bleiben unberührt.
§ 4 Zahlung
Soweit in der Buchungsbestätigung oder bei einem Vermittlungsportal keine abweichenden Zahlungstermine wirksam vereinbart wurden, gilt für Direktbuchungen:
innerhalb von acht Kalendertagen nach Zugang der Buchungsbestätigung
spätestens 21 Kalendertage vor der vereinbarten Anreise
(1) Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor der Anreise erfolgen, ist der gesamte Rechnungsbetrag zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig.
(2) Zahlungen erfolgen auf das in der Rechnung oder Buchungsbestätigung angegebene Konto oder über die im Buchungsprozess angebotene Zahlungsart.
(3) Erfolgt eine fällige Zahlung nicht, können die Vermieter nach einer erfolglosen angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Der Gast darf mit eigenen Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
§ 5 Stornierung durch den Gast
(1) Eine Stornierung ist in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei den Vermietern beziehungsweise beim zuständigen Vermittlungsportal.
(2) Bei einer Direktbuchung kann der Gast bis einschließlich 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
(3) Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen, soweit die Vermieter die Nichtdurchführung des Aufenthalts nicht zu vertreten haben.
Die Vermieter rechnen jedoch sämtliche ersparten Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung desselben Zeitraums an. Der Gast muss daher nur den danach verbleibenden tatsächlichen Ausfall tragen.
(4) Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
(5) Die Vermieter bemühen sich im zumutbaren Umfang um eine anderweitige Vermietung des stornierten Zeitraums. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Ersatzvermietung besteht nicht.
(6) Für Buchungen über Vermittlungsportale gelten vorrangig die dort vor Vertragsschluss angezeigten und vereinbarten Stornierungsbedingungen.
§ 6 Anreise, Abreise und Nichtanreise
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Abweichende Anreisezeiten bedürfen einer vorherigen Abstimmung.
(2) Eine voraussichtliche Anreise nach 22:00 Uhr ist den Vermietern rechtzeitig mitzuteilen.
(3) Ist die Wohnung am Abreisetag nicht für unmittelbar nachfolgende Gäste belegt, endet der Vertrag nicht automatisch durch eine verspätete Anreise. Die Vergütungspflicht für den gebuchten Zeitraum bleibt bestehen.
(4) Am Abreisetag muss die Ferienwohnung spätestens um 10:00 Uhr vollständig geräumt und entsprechend der Hausordnung zurückgegeben werden.
(5) Kann die Wohnung wegen einer vom Gast zu vertretenden verspäteten Räumung nicht rechtzeitig gereinigt oder einem nachfolgenden Gast übergeben werden, haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften für den dadurch tatsächlich entstandenen Schaden.
§ 7 Hausordnung und pflegliche Nutzung
(1) Die vor Vertragsschluss bereitgestellte Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie enthält die für einen geordneten Aufenthalt erforderlichen Verhaltens- und Abreiseregeln.
(2) Die Ferienwohnung, ihre Einrichtung sowie Gemeinschaftsflächen sind pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. Der buchende Gast trägt dafür Sorge, dass auch seine Mitreisenden die Hausordnung beachten.
(3) Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen und Verdampfen entsprechender Erzeugnisse ist innerhalb der Wohnung nicht gestattet.
(4) Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Gesetzlich anerkannte Assistenzhunde werden nicht als gewöhnliche Haustiere behandelt. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung dient der organisatorischen Vorbereitung.
§ 8 Außergewöhnliche Verschmutzung und Sonderreinigung
(1) Die reguläre Endreinigung ist Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs beziehungsweise wird bei der Buchung gesondert ausgewiesen.
(2) Die reguläre Endreinigung umfasst nicht die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen, die deutlich über die bei einem vertragsgemäßen Aufenthalt üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.
Dazu können insbesondere gehören:
- starke oder großflächige Verunreinigungen von Möbeln, Textilien, Böden oder Sanitäreinrichtungen,
- zurückgelassene Abfälle oder Lebensmittel in erheblichem Umfang,
- Verschmutzungen durch eine vertragswidrige Tierhaltung,
- Rauch-, Nikotin- oder intensive Geruchsrückstände infolge eines Verstoßes gegen das Rauchverbot,
- Verschmutzungen, die eine Spezialbehandlung oder zusätzliche Arbeitszeit erforderlich machen.
(3) Hat der Gast die außergewöhnliche Verschmutzung schuldhaft verursacht, können ihm ausschließlich die erforderlichen, tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
(4) Eine pauschale Straf- oder Generalreinigungsgebühr wird nicht erhoben. Die Vermieter dokumentieren den zusätzlichen Aufwand und legen auf Verlangen geeignete Nachweise vor.
§ 9 Schäden und Schlüsselverlust
(1) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen. Gewöhnliche Abnutzung und übliche Gebrauchsspuren stellen keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.
(2) Schäden oder Verluste sind den Vermietern unverzüglich mitzuteilen, damit Folgeschäden möglichst vermieden werden können.
(3) Bei der Berechnung eines Schadens werden Alter, Zustand und gewöhnliche Abnutzung des betroffenen Gegenstandes berücksichtigt. Ein automatischer Ersatz zum Neuwert findet nicht statt.
(4) Bei Verlust eines Schlüssels können dem Gast die notwendigen und tatsächlich entstandenen Kosten für Ersatzschlüssel, Schlüsseldienst oder erforderliche Sicherungsmaßnahmen berechnet werden, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
(5) Der Austausch einer vollständigen Schließanlage wird nur berechnet, wenn dieser im konkreten Fall aus objektiven Sicherheitsgründen tatsächlich erforderlich ist. Ersparte Aufwendungen und ein Vorteilsausgleich werden berücksichtigt.
§ 10 Mängel und Abhilfe
(1) Der Gast soll erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich mitteilen und den Vermietern eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Abhilfe geben.
(2) Soweit der Gast eine zumutbare Mängelanzeige schuldhaft unterlässt und dadurch eine Abhilfe verhindert wird, können sich daraus die gesetzlich vorgesehenen Folgen ergeben.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei einem Mangel werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen oder unangemessen eingeschränkt.
§ 11 Rücktritt und außerordentliche Beendigung
(1) Die Vermieter können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Überlassung der Ferienwohnung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von ihnen zu vertretender Umstände unmöglich wird. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(2) Die Vermieter können den Aufenthalt aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich beenden.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Gast trotz Abmahnung:
- die Wohnung erheblich vertragswidrig nutzt,
- den Hausfrieden nachhaltig stört,
- die zulässige Personenzahl erheblich überschreitet,
- Tiere entgegen der Vereinbarung in der Wohnung unterbringt,
- innerhalb der Nichtraucherwohnung raucht,
- die Wohnung für rechtswidrige oder nicht vereinbarte Zwecke verwendet.
(3) Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung besonders schwerwiegend ist oder eine Fortsetzung des Vertrages aus anderen gesetzlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(4) Im Fall einer vom Gast schuldhaft veranlassten berechtigten Beendigung werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung angerechnet. Schadensersatz wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangt.
§ 12 Haftung der Vermieter
(1) Die Vermieter haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wird nicht beschränkt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Vermieter für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 13 Gästebeitrag der Stadt Borkum
(1) Der nach der jeweils geltenden Gästebeitragssatzung der Stadt Borkum geschuldete Gästebeitrag wird zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben, soweit er nicht ausdrücklich bereits im ausgewiesenen Gesamtpreis enthalten ist.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Anmeldung und Berechnung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(3) Die Vermieter melden die Gäste entsprechend den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben an und führen die vereinnahmten Beiträge an die zuständige Stelle ab.
Die jeweils aktuellen Informationen veröffentlicht die Nordseeheilbad Borkum GmbH unter: www.borkum.de/gaestebeitrag
§ 14 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Für Verträge über Beherbergungsleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die in diesen Bedingungen oder über ein Vermittlungsportal vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können in Textform vereinbart werden. Individuelle Abreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang.
Ihre Vermieter
Uwe Stomberg und Nicole Wenning
Johann-Calvin-Straße 6
26757 Borkum
Stand: August 2026

