Urlaub auf Borkum

Gästebeitrag

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Hier lesen Sie den Bietrag aus dem
„Auszug aus der Gästebeitragssatzung“:
Den Flyer bekommen Sie hier:

Flyer Gästebeitrag

„Die Stadt Borkum ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Stadt einen Gästebeitrag, soweit der Aufwand nicht durch Fremdenverkehrsbeiträge oder auf andere Weise gedeckt wird. Der Gästebeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden. Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderer Vorschrift bleibt unberührt. Gästebeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in dem als Nordseeheilbad anerkannten Gebiet (Erhebungsgebiet) aufhalten, ohne in ihm eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen geboten wird. Für Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt, wird der Gästebeitrag auf 85 v.H. ermäßigt. Studentenermäßigungen bis einschließlich dem 26. Lebensjahr nur unter Vorlage eines gültigen Ausweises.“

Borkumbilder

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